Gründe für Bestattungsvorsorge
Home » Bestattungsvorsorge » Gründe für Bestattungsvorsorge
Gute Gründe für Bestattungsvorsorge
Bei einem Todesfall nehmen die Umstände leider keine Rücksicht auf die Trauernden. Trotz der belastenden Situation müssen sich die Angehörigen um die Bestattung kümmern. Fristen, Gesetze und Formalitäten müssen eingehalten werden und vieles muss nun in wenigen Tagen entschieden und festgelegt werden.
Wenn bereits klar geregelt ist, was passieren soll, erleichtert das die Situation enorm und gibt den Angehörigen mehr Zeit und Ruhe für das, worauf es ankommt: das Abschiednehmen. Die Wünsche für die Bestattung stehen fest und auch die Bezahlung der Bestattungskosten ist im vorhinein geregelt. Eine große emotionale und finanzielle Entlastung für die Angehörigen.
Vorteile der Bestattungsvorsorge
- Sie kümmern sich um die eigene Bestattung und legen schon zu Lebzeiten die Dinge fest, die Ihnen am Herzen liegen.
- Sie treffen vorab die wichtigsten Entscheidungen, damit es später keine offenen Fragen oder Diskussionen gibt.
- Sie sorgen für die finanzielle Absicherung ihrer eigenen Bestattung, damit Ihre Angehörigen später nicht in finanzielle Engpässe geraten.
- Sie entlasten die Menschen, die später um Sie trauern und geben ihnen mehr Zeit und Ruhe für den letzten Abschied.
- Sollte niemand mehr da sein, der sich um die Bestattung kümmern kann, wird sie dennoch wie gewünscht durchgeführt.
- Der Bestattungsvorsorgevertrag ist die verbindliche Dokumentation ihrer Festlegungen für den Todesfall. Im Fall der Fälle weiß der Bestatter genau, was zu tun ist.
- Zur Absicherung der Bestattungskosten können Sie eine Versicherungsleistung hinterlegen oder den Betrag auf ein Treuhandkonto einzahlen.
- Auf dem Treuhandkonto ist das eingezahlte Geld geschützt vor dem Zugriff Dritter und zweckgebunden für die Bestattung angelegt, d.h. es wird in jedem Fall für die Beerdigung verwendet.
- Das Sozialamt hat keine Möglichkeit zum Zugriff auf das Schonvermögen. Auch eine Pfändung ist ausgeschlossen. Diese Sicherheit haben Sie mit einfachen Giro- oder Sparkonten nicht.
- Durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Großbank ist Ihre Geldanlage konkurssicher angelegt und bleibt zu Lebzeiten auch bei Insolvenz Ihr Eigentum.
- Sollten sich später ggf. Überschüsse ergeben, werden diese nach Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.